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Befüllung von Gartenpools

Befüllung von Gartenpools

Kein Verleihen der Standrohre durch die Regionalnetze Linzgau GmbH
Das Verleihen von Standrohren zum Befüllen privater Gartenpools wird ab sofort eingestellt. Der organisatorische und wirtschaftliche Aufwand ist nicht mehr vertretbar.
Aufgrund der neuen Trinkwasserverordnung ist nur noch ein Auf- und Abbau durch fachlich geschultes Personal zulässig. Leider ist es uns personell nicht möglich, dies zu leisten. Zudem birgt das unsachgemäße Bedienen der Hydranten erhebliche Risiken für das Leitungsnetz, was zu Rohrbrüchen führen kann. Der dadurch entstehende finanzielle Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen aus der Vermietung der Standrohre.
Angesichts des unverhältnismäßigen Aufwands, der Gefährdung der Infrastruktur und der Tatsache, dass nur fachkundiges Personal an den Anlagen arbeiten darf, sehen wir uns gezwungen, diesen Service einzustellen.
Bitte befüllen Sie Ihre Poolanlage künftig ausschließlich über Ihre privaten Hausanschlussleitungen. Wir möchten Sie explizit darauf hinweisen, dass Gartenpools nicht Abwasserbefreit sind und nicht über einen extra angebrachten befreiten Gartenwasserzähler befüllt werden dürfen.


Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser, das über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist. Es darf nicht im Garten bzw. auf dem Grundstück vergossen werden!


Wir danken Ihnen vorab für Ihr Verständnis!
Ihre Regionalnetze Linzgau GmbH