Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Reutestraße-Breite II und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem Bebauungsplan "Reutestraße-Breite II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Die Gemeinde Illmensee plant die Ausweisung eines neuen Wohngebiets westlich der Reutestraße. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Im Rathaus der Gemeinde Illmensee (Kirchplatz 5, 88636 Illmensee), Zimmer 10 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.08.2026 bis 11.09.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie hier online im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Reutestr Breite II Grundstücksgrößen PLAN
Reutestr Breite II Kennwerte PLAN
Reutestr-Breite II Kennwerte Tabelle