Störungsnotruf - Wasserversorgung Illmensee


Störungs-Notruf       07558 9207-30
Regionalnetze Linzgau GmbH: 07552 251791
oder 24 Stunden Bereitschaftsdienst: 0800 8863001

Meldung Wasserzählerstand

Hier können Sie ihren Wasserzählerstand online an uns übermitteln.

Informationen zur Abrechnung Wasser / Abwasser

Der Bescheid für Wasser- und Abwasser richtet sich grundsätzlich an den Eigentümer. Die Kosten für die einzelnen Verbrauchsstellen (z.B. Mietwohnung) werden vom Eigentümer oder der Hausverwaltung in Rechnung gestellt.

Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines Jahres.

Vorauszahlungsbeträge und Jahresverbrauchsabrechnung
Die Gemeinde erhebt drei Vorauszahlungsbeträge, fällig zum 31. März , 30. Juni und 30. September. Die vierte Vorauszahlung entspricht der Jahresverbrauchsabrechnung. Diese wird im Januar/Februar des darauffolgenden Jahres erstellt. Für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung werden im Dezember Ablesekarten mit der Deutschen Post an die Eigentümer versandt. Die Vorauszahlungsbeträge können angepasst werden.

Kundenwechsel
Ändern sich die Besitzverhältnisse (z.B. Veräußerung eines Grundstückes) kann ein Kundenwechsel erfolgen. Um die Wasser- und Abwassergebühren nach Übergabe korrekt umschreiben zu können, benötigen wir den Zählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe. Bitte teilen Sie uns diesen schriftlich mit.

 

Verbraucherinformation gem. § 46 Trinkwasserverordnung

Befüllung von Gartenpools

Kein Verleihen der Standrohre durch die Regionalnetze Linzgau GmbH
Das Verleihen von Standrohren zum Befüllen privater Gartenpools wird ab sofort eingestellt. Der organisatorische und wirtschaftliche Aufwand ist nicht mehr vertretbar.
Aufgrund der neuen Trinkwasserverordnung ist nur noch ein Auf- und Abbau durch fachlich geschultes Personal zulässig. Leider ist es uns personell nicht möglich, dies zu leisten. Zudem birgt das unsachgemäße Bedienen der Hydranten erhebliche Risiken für das Leitungsnetz, was zu Rohrbrüchen führen kann. Der dadurch entstehende finanzielle Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen aus der Vermietung der Standrohre.
Angesichts des unverhältnismäßigen Aufwands, der Gefährdung der Infrastruktur und der Tatsache, dass nur fachkundiges Personal an den Anlagen arbeiten darf, sehen wir uns gezwungen, diesen Service einzustellen.
Bitte befüllen Sie Ihre Poolanlage künftig ausschließlich über Ihre privaten Hausanschlussleitungen. Wir möchten Sie explizit darauf hinweisen, dass Gartenpools nicht Abwasserbefreit sind und nicht über einen extra angebrachten befreiten Gartenwasserzähler befüllt werden dürfen.


Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser, das über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist. Es darf nicht im Garten bzw. auf dem Grundstück vergossen werden!


Wir danken Ihnen vorab für Ihr Verständnis!
Ihre Regionalnetze Linzgau GmbH