Störungsnotruf - Wasserversorgung Illmensee


Störungs-Notruf       07558 9207-30
Regionalnetze Linzgau GmbH: 07552 251791
oder 24 Stunden Bereitschaftsdienst: 0800 8863001

Meldung Wasserzählerstand

Hier können Sie ihren Wasserzählerstand online an uns übermitteln.

Informationen zur Abrechnung Wasser / Abwasser

Der Bescheid für Wasser- und Abwasser richtet sich grundsätzlich an den Eigentümer. Die Kosten für die einzelnen Verbrauchsstellen (z.B. Mietwohnung) werden vom Eigentümer oder der Hausverwaltung in Rechnung gestellt.

Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines Jahres.

Vorauszahlungsbeträge und Jahresverbrauchsabrechnung
Die Gemeinde erhebt drei Vorauszahlungsbeträge, fällig zum 31. März , 30. Juni und 30. September. Die vierte Vorauszahlung entspricht der Jahresverbrauchsabrechnung. Diese wird im Januar/Februar des darauffolgenden Jahres erstellt. Für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung werden im Dezember Ablesekarten mit der Deutschen Post an die Eigentümer versandt. Die Vorauszahlungsbeträge können angepasst werden.

Kundenwechsel
Ändern sich die Besitzverhältnisse (z.B. Veräußerung eines Grundstückes) kann ein Kundenwechsel erfolgen. Um die Wasser- und Abwassergebühren nach Übergabe korrekt umschreiben zu können, benötigen wir den Zählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe. Bitte teilen Sie uns diesen schriftlich mit.

 

Information Regionalnetze Linzgau

Information für unsere Kunden bezüglich Blei und Bisphenol A

Jeder Betreiber eines Gebäudes, in dem sich noch Trinkwasserinstallationen aus Blei befinden, ist in der Pflicht diese auszutauschen oder stillzulegen und über das Datum dieser Maßnahme das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Die Frist zum Austausch bzw. Stilllegung kann verlängert werden, wenn z.B. das mit dem Austausch beauftragte Installationsunternehmen aus Kapazitätsgründen die Arbeiten nicht termingerecht erledigen kann. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist beim zuständigen Gesundheitsamt einzureichen.

Wenn Sie nicht sicher sind ob Sie noch Bleileitungen in Ihrer Hausinstallation haben, lassen Sie Ihre Hausinstallation von einem Fachbetrieb überprüfen.

Die Pflicht zum Austausch oder zur Stilllegung trifft auch auf Trinkwasserinstallationen zu, die innen mit einer Beschichtung (z.B. Epoxidharzen) versehen wurden! Bei diesen Leitungen besteht zudem das Risiko das vermehrt Bisphenol-A (BpA) in das Wasser abgegeben wird. Für Bisphenol-A wird in der TrinkwV ein neuer Grenzwert von 0,0025 mg/l eingeführt. Dieser wird insbesondere bei Warmwasserleitungen überschritten werden.

Bisphenol A ist ein chemischer Stoff, der häufig als Komponente in Klebstoffen oder Kunstharzen (sogenannte Epoxidharze) verwendet wird. Er hat eine hormonähnliche Wirkung und gilt darüber hinaus als reproduktionstoxisch (Beeinträchtigung der männlichen und weiblichen Fortpflanzungsfunktionen). Um die Jahrtausendwende wurden Epoxidharze verbreitet zur Innenbeschichtung von alten Trinkwasserleitungen eingesetzt. Das Problem: Diese Beschichtungen werden mit der Zeit spröde, und Bisphenol A kann ins Trinkwasser übergehen. Unsere Untersuchungsergebnisse sind beunruhigend.

Sollten Sie Ihre Hausinstallation (verzinkte Leitungen) von einem Fachbetrieb von zwischen 1990 und 2015 mit Epoxidharz saniert haben, lassen Sie einen Trinkwasserprobe bezüglich Bisphenol A von einem anerkannten Institut durchführen um keine Gesundheitlichen Schäden für Sie oder Ihre Mieter zu riskieren.

Aufgrund der Neuen Verordnung informieren wir Sie als Ihr zuständiger Wasserversorger, über aktuellen Grenzwert Blei von 0,10 ug/l und ab dem 12.01.2028 von 0,05 ug/l.

Befüllung von Gartenpools

Kein Verleihen der Standrohre durch die Regionalnetze Linzgau GmbH
Das Verleihen von Standrohren zum Befüllen privater Gartenpools wird ab sofort eingestellt. Der organisatorische und wirtschaftliche Aufwand ist nicht mehr vertretbar.
Aufgrund der neuen Trinkwasserverordnung ist nur noch ein Auf- und Abbau durch fachlich geschultes Personal zulässig. Leider ist es uns personell nicht möglich, dies zu leisten. Zudem birgt das unsachgemäße Bedienen der Hydranten erhebliche Risiken für das Leitungsnetz, was zu Rohrbrüchen führen kann. Der dadurch entstehende finanzielle Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen aus der Vermietung der Standrohre.
Angesichts des unverhältnismäßigen Aufwands, der Gefährdung der Infrastruktur und der Tatsache, dass nur fachkundiges Personal an den Anlagen arbeiten darf, sehen wir uns gezwungen, diesen Service einzustellen.
Bitte befüllen Sie Ihre Poolanlage künftig ausschließlich über Ihre privaten Hausanschlussleitungen. Wir möchten Sie explizit darauf hinweisen, dass Gartenpools nicht Abwasserbefreit sind und nicht über einen extra angebrachten befreiten Gartenwasserzähler befüllt werden dürfen.


Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser, das über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist. Es darf nicht im Garten bzw. auf dem Grundstück vergossen werden!


Wir danken Ihnen vorab für Ihr Verständnis!
Ihre Regionalnetze Linzgau GmbH