Grundsteuerhebesatz

Der Grundsteuerhebesatz der Gemeinde Illmensee beträgt für die

Grundsteuer A                                                  350 v.H.

Grundsteuer B                                                  390 v.H.

 

Information zur Grundsteuer bei Eigentumswechsel
Bei einem Eigentumswechsel wird die Grundsteuer nicht unterjährig abgerechnet. Nach § 10 Abs. 1 GrstG (Grundsteuergesetz) ist Grundsteuerschuldner, wer am 1. Januar eines Jahres Eigentümer (Grundbucheintragung) des Grundstücks ist.

Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber. Zumeist geht das Eigentum mit Zahlung der vollen Kaufpreissumme auf den Erwerber über.

Die Gemeinde erhebt die Grundsteuer vom neuen Eigentümer erst dann, wenn der geänderte Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt vorliegt.