Biotopverbundplanung VVG Pfullendorf

Das rasant voranschreitende Artensterben zu stoppen ist eine der drängendsten Herausforderung unserer Zeit. Landnutzungsänderungen, Siedlung- und Straßenbau sind Ursachen für den Verlust und die Isolierung bestehender Lebensräume und haben gravierende Auswirkungen auf unsere heimische Flora und Fauna. Ein landesweiter, funktionaler Biotopverbund soll Abhilfe schaffen und eine Trendwende herbeiführen.

Die Bundesregierung hat mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2002 die Bundesländer rechtlich verpflichtet auf 10 % der Landesfläche einen Biotopverbund zu schaffen. In Baden-Württemberg wurde ein Konzept für einen landesweiten Biotopverbund entwickelt, den Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Die Novelle des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes 2020 sieht deshalb vor, dass auf 15% der Offenlandflächen ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope geschaffen werden soll.

Alle öffentlichen Planungsträger haben die Belange des Biotopverbunds bei ihren Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen (§§ 22ff. NatSchG).

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf konnte die Biotopverbundplanung im Juli 2025 abgeschlossen werden.

Die Gemeinden gewinnen durch die Planung und Umsetzung des Biotopverbunds auf Gemeindeebene in vielen Bereichen. Zum Beispiel erhalten sie einen umfassenden Überblick über den Zustand der Natur im Gemeindegebiet und eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung und Pflege der Naturschätze. Die Biotopverbundplanung liefert ein Maßnahmenkonzept zur Durchführung konkreter Maßnahmen, die auch als Ausgleich von Eingriffen, beispielsweise als Ökokonto-Maßnahmen, anerkannt werden.

In den Bestandskarten sind die vorhandenen naturschutzfachlich wertvollen und zum Teil bereits geschützten Flächen aufgenommen.

In den Maßnahmenkarten sind Vorschläge von Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes aufgeführt. Diese Vorschläge sind nicht bindend umzusetzen, bieten aber die Möglichkeit für eine Förderung. Beispielweise besteht die Möglichkeit Maßnahmen im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie fördern zu lassen oder für die Gewinnung von Ökopunkten zu nutzen. Grundstücksbesitzer auf deren Flächen Maßnahmen vorgeschlagen wurden, können sich bei Fragen gerne an den Umweltbeauftragten der Stadt Pfullendorf oder den Biotopverbundbeauftragten des Landratsamtes wenden.

Für Fragen zum Biotopverbund: biotopverbund(@)pfullendorf.de. Der Umweltbeauftragte Andreas Fink steht Ihnen natürlich auch gerne telefonisch unter 07552/25-1505 für Fragen zur Verfügung.

Bei rechtlichen Fragen und Fragen zur Förderung steht auch der Biotopverbundbeauftragte des Landratsamtes Sigmaringen, Herr Bastian Sturm 07571-102-2329; Bastian.Sturm(@)lrasig.de zur Verfügung.