Die Energieeinsparverordnung trat am 01.10.2009 in Kraft

Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vom 29.04.2009 tritt am 01.10.2009 in Kraft.

Die verschärfte EnEV 2009 fordert Energieausweise als energiesparrechtliche Nachweise für Neubauten und ggf. beim umfangreichen Modernisierungen im Bestand. Potentielle Käufer und Neumieter im Bestand dürfen die Energieausweise ansehen. Eigentümer von großen, vielbesuchten öffentlichen Dienstleistungsgebäuden müssen einen Energieausweis aushängen.

Die Energieeinsparverordnung gilt ab dem 01. Oktober 2009 für:

  • Neue Wohngebäude und deren Anlagentechnik zum Heizen, Lüften, Warmwasser und Kühlen
  • Neue Nichtwohngebäude und deren Anlagentechnik zum Heizen, Lüften, Warmwasser, Kühlen, Beleuchten
  • Baubestand bei bestimmten baulichen Änderungen, Sanierungspflichten, sowie Verkauf und Neuvermietung
  • Große, viel besuchte öffentliche Dienstleistungsbauten

Die Energieeinsparverordnung fordert folgende Nachweise:

  • Energieausweis für neu geplante Gebäude
  • Energieausweis für wesentlich geänderten Baubestand
  • Nachweis des Wärmeschutzes der Außenbauteile bei bestimmten Änderungen im Baubestand
  • Energieausweis auf der Grundlage des Bedarfs oder des Verbrauchs bei Verkauf und Neuvermietung im Bestand
  • Energieausweis als öffentlicher Aushang im Bestand

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage ENEV Online